Antwort: “Dies ist ein Regelfall [wichtiges Stichwort! berlin; gibts das auch hier?]]] für eine Umsetzung! Bitte beseitigen Sie die Verkehrsbehinderung.”
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* Polizei: holt grünen Block heraus, um Strafzettel zu schreiben oder sagt “Gut, dann schreiben wir eine Anzeige, wir müssen immer das mildeste Mittel wählen”
* Antwort: “Bitte beseitigen Sie die Verkehrsbehinderung. Das mildeste Mittel muss auch geeignet (laut Allgemeinem Sicherheits- und Ordnungsgesetz, ASOG) sein – also die Verkehrsbehinderung wirklich beseitigen.” Vor der Umsetzung kommt als “milderes Mittel” nur in Frage, dass man den Fahrer durch einer Halterabfrage ausfindig machen kann und dieser das Fahrzeug selber entfernt.
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* Polizist: “Sie können doch vorbeifahren.”
* Antwort: “Verkehrsteilnehmer werden durch dieses Fahrzeug gefährdet. Beim Vorbeifahren müssen 1,5m Sicherheitsabstand möglich sein (laut Rechtssprechung)”.
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* (Berlin) Weigert man sich die Behinderung zu beseitigen, hilft ein Anruf beim vorgesetzten Wachleiter:
* …
* ist die Wachleitung zu erreichen.
* Zuerst vom Beamten Dienstkarte (darauf steht die Dienstnummer) aushändigen lassen und/oder die Wagennummer (hinten im Seitenfenster) notieren.
* Gespräch verläuft etwa so
- “Spreche ich mit dem Wachleiter/der Wachleiterin?” [Erst versichern, Name merken, ggfs. nachfragen und aufschreiben ]
- “Eine Funkstreife ist vor Ort” [wichtiger Hinweis, dass es dringend ist]
- Sachverhalt kurz erläutern, ansprechen dass ein “Regelfall für die Umsetzung” laut Geschäftsanweisung der Polizei vorliegt und die Beamten vor Ort sich weigern.
- Darum bitten, dass der Wachleiter die Beamten anruft und auffordert, gemäß der Geschäftsanweisung die Behinderung zu beseitigen.
* Bestenfalls klappt es jetzt. Wenn nicht: alles aufschreiben und an uns schicken, damit wir es sammeln und veröffentlichen bzw. Gespräche mit den Vorgesetzten der Wachleiter führen können.