===== SVV 25.2.2016 top 18 - 2015/XVII-2466 - Erdaushub- und Bauschuttdeponie Dieburg - Machbarkeitsstudie P-R, Zugang und Anschluss an Bahnhof ===== - Errichtung eines P+R-Parkplatzes auf der vormaligen Deponie Dieburg. [geschätzte Kosten inkl. Planung und 20% Unvorhergesehenem ca. 540.000,- €*] - Erstellung der Zuwegung nach Variante 3. Dies ist der Verlauf über die Lichtsignalanlage „Am Bauhof/Frankfurter Str./Lagerstr.“ in die Straße „Am Bauhof“ und dann über den Weg südlich des Verkehrsübungsplatz (siehe Anlage S.13-16). [geschätzte Kosten inkl. Planung und 20% Unvorhergesehenem 360.000,- €*] - Anschluss/Anbindung an den Bahnhof nach Variante 5. Dies bedeutet die Erstellung einer Fußgängerbrücke mit Treppe auf Bahnsteig 4/5. Die Barrierefreiheit soll durch Ausweisung zusätzlicher barrierefreier Parkstände auf der Südseite des Bahnhofs sichergestellt werden (siehe Anlage S.29-30). [geschätzte Kosten inkl. Planung und 20% Unvorhergesehenem 500.000,- €*] *(siehe Anlage S.31) - Die Maßnahme ist für das Bauprogramm der Deutschen Bahn für das Jahr 2020 zu melden und mit der Deutschen Bahn abzustimmen. - Haushaltsmittel für die Planung, Ausführung und Betrieb sind entsprechend einzustellen. Die Ausschussmitglieder erarbeiteten gemeinsam folgenden Beschlussvorschlag: - Die Zuwegungsvariante 3 (über Verkehrsübungsplatz) wird ausgeschlossen. Die Zuwegung soll, sowohl über den Fuchsberg, als auch über Frankfurter Straße – Am Bauhof realisiert werden. - Die Anschlusswege sollen Barrierefrei gestaltet werden. - Kurze Fußwege. Über den Beschluss des Magistrats und der Empfehlung des Ausschusses wird gemeinsam abgestimmt. \\ Abstimmungsergebnis:\\ Ja-Stimmen: 29 \\ Nein-Stimmen: 0 \\ Enthaltungen: 0 \\ zu der zeit war ich auf Madeira, womit ich nicht unbedingt sagen will, dass ich dagegen gestimmt hätte. ===== svv 23.8.2018 TOP 14 - 2018/XVIII-1300 - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem ehemaligen Bauschuttdeponiegelände ===== Der Magistrat wird beauftragt die Errichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit dem beabsichtigten P+R-Platz auf dem ehemaligen Bauschuttdeponiegelände am Großwiesenweg zu prüfen. Dabei sollen insbesondere die planungsrechtlichen und bautechnischen Voraussetzungen und die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen er- mittelt und mögliche Betreibermodelle dargestellt werden. Begründung: Die im Eigentum der Stadt befindliche Fläche der ehemaligen Bauschuttdeponie eignet sich zur Errichtung einer PV-Anlage, da sie zum einen sowieso rekultiviert werden muss und für eine andere bauliche Nutzung nicht verfügbar ist und zum anderen mögliche Beeinträchtigun- gen der Nachbarschaft gering sind. Die Einnahmen aus der Stromeinspeisung liefern einen Deckungsbeitrag zu den Rekultivierungskosten. Unter der Voraussetzung, dass die installierte Leistung unterhalb 750 kWp bleibt, ist kein Freiflächenausschreibungsverfahren erforderlich. Soweit möglich kann der voruntersuchte P+R-Platz (s. Machbarkeitsstu- die "2015_XVII- 2466_AnschIuss_Bahngleise_Ergebnisse_2015-1 0- 22.pdf ') integriert werden. Abstimmungsergebnis: \\ Ja-Stimmen: 29 \\ Nein-Stimmen: 1\\ ==== 23.8.2018 Prüfantrag Fotovoltaik auf der Deponie - antragsrede ==== Sehr geehrte Damen und Herren, ich erlaube mir, den Antragstext vorzulesen: Der Magistrat wird beauftragt die Errichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit dem beabsichtigten P+R-Platz auf dem ehemaligen Bauschuttdeponiegelände am Großwiesenweg zu prüfen. Dabei sollen insbesondere die planungsrechtlichen und bautechnischen Voraussetzungen und die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen ermittelt und mögliche Betreibermodelle dargestellt werden. == Begründung == Mit dem Beschluss der beschleunigten Energiewende nach Fukushima steht die Energieversorgung in Deutschland vor einem Wandel. Bis zum Jahr 2050 soll der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Energieversorgung mindestens 80 Prozent betragen. Dabei werden vor allem die Wind- und die Sonnenenergie eine entscheidende Rolle spielen. Die Hessische Landesregierung hat sich dazu verpfichtet, den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch (ohne Verkehr) bis zum Jahr 2020 auf 20 Prozent zu erhöhen. Konkret für die Solarenergie wurde ein Anteil von 3.000 MWh/a ausgewiesen. Die Fotovoltaik wird dabei eine entscheidende Rolle spielen. Um diese Leistung zu installieren, werden Flächen in einer Größenordnung von ca. 25 km² benötigt. Hierfür sind insbesondere Dachflächenanlagen sowie Anlagen über Parkplätzen oder anderen versiegelten Flächen geeignet. Als Standorte für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen sind laut EEG insbesondere „bauliche Anlagen“, „versiegelte Flächen“ und „Konversionsfächen aus wirtschaftlicher Nutzung“ geeignet. Darunter fallen u. a. stillgelegte Deponien, Altablagerungen, Aufschüttungen und Abraumhalden. Fotovoltaikanlagen auf diesen Flächen haben eine besondere Bedeutung, da hier eine klassische Flächendoppelnutzung erreicht wird. In Hessen gibt es Fotovoltaik-Freifächenanlagen auf Deponien in Flörsheim-Wicker, Taunusstein und Wiesbaden, weitere Fotovoltaik-Freiflächen anlagen sind geplant (Stand 2010).((s.a. Arbeitshilfe des Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz [[https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&ved=2ahUKEwjrh66F5ILdAhWMzoUKHcnxCjgQFjACegQICRAC&url=https%3A%2F%2Fwww.energieland.hessen.de%2Finfomaterial%2FFotovoltaik_auf_Deponien_und_Altablagerungen_Internet.pdf&usg=AOvVaw1sb1bqjhNaqXIH4W1waY2V | Fotovoltaik auf Deponien und Altablagerungen]] )) Die im Eigentum der Stadt befindliche Fläche der ehemaligen Bauschuttdeponie eignet sich zur Errichtung einer PV-Anlage, da sie zum einen sowieso rekultiviert werden muss und für eine andere bauliche Nutzung nicht verfügbar ist und zum anderen mögliche Beeinträchtigungen der Nachbarschaft gering sind und die Zusatznutzung für P+R-Stellplätze prinzipiell möglich ist. Die Einnahmen aus der Stromeinspeisung können einen Deckungsbeitrag zu den Rekultivierungskosten leisten. Unter der Voraussetzung, dass die installierte Leistung unterhalb 750 kWp bleibt, ist kein Freiflächenausschreibungsverfahren erforderlich. Ich bitte Sie, dem Prüfantrag zuzustimmen. ===== danach ===== * 2/2019, es soll eine vorlage zur rekultivierung geben, dabei ist weder von P+R noch von PV die rede. * 3/2019, lt. file:/D:/Gruens/fraktion/SVV/18/SVV/35/2019_XVIII_1661_Umsetzung_der_Beschluesse_12_2018_01_2019.pdf in bearbeitung, nachdem wir jetzt in Semd sind * 6/2020, anfrage zum sachstand svv48, 29.6.2020 * top 27, 2020_XVIII_2323_Sitzungsvorlage.pdf; Machbarkeitsstudie P-R, Zugang und Anschluss an: DB zahlt nix, mangelde wirtschaftlichkeit * top 28, 2020_XVIII_2324_Sitzungsvorlage.pdf; Errichtung einer Photovoltaikanlage (Wolfprosa abgekürzt): Mit einem Projektentwicklungsunternehmen für Anlagen der Energieversorgung aus erneuerbaren Energiequellen, mit einem jährlichen Projektvolumen von rund 300 Millionen Euro zu Europas versierten Entwicklern von Projekten zur Nutzung erneuerbarer Energien zählend (600 Mitarbeitern mit wichtigstem Markt ist Deutschland) [nachfolgend AG genannt], wurden im Frühsommer 2019 Kontakt aufgenommen und im August 2019 Gespräche geführt sowie Unterlagen zur Reprofilierung der Deponie übergeben. * Ende Oktober 2019 meldete die AG folgendes rück - Auf Grund der weiten Entfernung zum nächstmöglichen Netzverknüpfungspunkt (mind. 350 m + Spülbohrung unter den Gleisen), fielen die Netzanschlusskosten außerordentlich hoch aus. - Leider bekäme man durch den Unterkonstruktionszulieferer keine statische Freigabe für die West- und Südhänge des Deponiekörpers. Auch Nord- und Südhang könnten nur teilweise mitgenutzt werden. Mit einer Neigung von 10° und einer Gründungstiefe von weniger als 2 m, die zur Einbringung der Stahlträger zur Verfügung steht, sei es in den Hanglagen nicht möglich ausreichend Halt zu gewährleisten. Dadurch könne auf dem Plateau des Körpers und vereinzelten Hanglagen eine Gesamtleistung von „nur“ rd. 1 MW installiert werden. - Diese Anlagengröße reiche jedoch nicht aus, um mit einem Vergütungssatz aus der Ausschreibung, die hohen Netzanschlusskosten, die Kosten für den B-Plan und noch zusätzlich eine Pacht zu erwirtschaften. - //**__originalantwort in kopie der "AG" von "ende oktober 2019" habe wolle__**// * Die AG verfügt über große Erfahrung mit dem Ermitteln und Abschöpfen von Fördermitteln. Da diese Erfahrung in deren Untersuchung eingeflossen war, wurden keine weiteren Untersuchungen bzgl. der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit durch Abschöpfung von Fördermitteln unternommen. Von einem Deckungsbeitrag zu den Rekultivierungskosten aus Einnahmen aus der Stromeinspeisung kann nicht ausgegangen werden. Neben der nicht vorhandenen Wirtschaftlichkeit bestehen u.a. folgende Hauptprobleme: 1) Gründung einer PV auf/im Deponiekörper, 2) Bauleitplanungserfordernis * Mit einem Abschluss der Reprofilierungsarbeiten der ehemaligen Deponie kann gem. Abstimmung vom 25.06.2020 frühestens Ende Juli 2020 gerechnet werden, wenn die Anlieferungsfrequenz hoch gefahren werden kann und die Witterung mitspielt (zu nass - keine Anlieferung möglich – zu trocken - keine Verdichtung möglich oder nur mit intensiver Bewässerung). Ansonsten wird mit einem Ende der Maßnahme im August 2020 gerechnet. Bei Überschreitung der Bauzeit von 100 Tagen, verursacht durch den AN werden keine Kosten für das Vorhalten der Baustelleneinrichtung oder sonstigen Vorhaltekosten gegenüber dem AG geltend gemacht. ====== und weiter ====== ===== 13.1.2021 ortstermin ====== * bplan für die anlage erforderlich. stadt ist nicht betreiber, sondern verpachtet die fläche z.b. an die egst, die die anlage von maxsolar errichten lässt. wg. verpachtung muss nix ausgeschrieben werden. * stadt wird für komplette umzäunung des geländes sorgen. wg. des anstiegs nach norden und des steilen abfalls und der nicht nutzbaren fläche dahinter ist relativ viel mögliche fläche verschenkt worden. das kind ist von daher bei der rekultivierungsplanung, die ja auch schon paar jahre alt war, in den brunnen gefallen. * BM sieht den R+R-platz auf dem berg als unrealistisch wegen der kosten; der ehemalige containerplatz soll dafür ggf. genutzt werden. * Lotz: mittlerer ertrag in dieburg ca 1.100 kWh/a/kWp * Schumacher: haben 700 leute auf der warteliste, die investieren wollen; geld zu bekommen kein problem. * idee: 800 kWp anlage auf dem hügel mit beweidung des aufwuchses. da es sich um eine bauschuttdeponie handelt, werden keine fundamente benötigt, mantelreibung (verzinkte rundrohre) der pfosten reicht. zusätzlich könnten 150 kWp auf dem parkplatz / ehem. containerplatz gebaut werden. also ein knappes MW, allerdings bisher nur auf der grundlage von bildern aus google. * Lotz: wird mit vollmacht der stadt anfrage beim netzbetreiber stellen * hauptknackpunkt wird die netzverträglichkeitsprüfung / netzanschlusspunkt sein. zum klärwerk geht zwar eine 20 kV-leitung zum trafo, von dem das gewerbegebiet versorgt wird, aber wenn enetz sagt, dass das nicht reicht, dann dürfte es es nicht gehen. bei einer maximalen leistung der anlage von 1 MWp führt leitung verlegen mit spülung unter der bahn durch schnell zur unwirtschaftlichkeit. dafür müsste die anlage größer sein. falls das mit den allmendländern was wird und dort eh der anschluss verstärkt wird, siehts schon wieder anders aus. * anschluss ans bahnstromnetz technisch schwieriger, das es noch keine zugelassenen wechselrichter (16 2/3 Hz) gibt und das netz sich bewegende lasten mit hoher leistungsaufnahme hat. ===== 18.1.2021 ortstermin ===== * Büttner und Kraus sagen, dass sie die 750 kW auf der deponie vor zwei jahren sofort gemacht hätten, aber seitdem ist die einspeisevergütung von 8 auf 6 ct/kWh gesunken. deshalb sei die anlage zu klein wg. der nicht leistungsabhängigen kosten. deshalb haben sie sich umliegende flächen angeguckt und mit herrn xx (der vor zwei jahren schonmal auf sie zu kam und dem die äcker westlich der bahn und südlich der B45 gehört) und würden was mit 10 bis 15 MW machen wollen. [[http://gruene-dieburg.de/download/ak_klimaschutz/20210118-pv-deponie-uu.jpg | wo?]] * weiter infos: neuerdings ist ein streifen von 200 m (vorher 150 m) an autobahnen und bahntrassen für fotovoltaik freizuhalten ====== das letzte ====== ===== 26.1.2023 SVV, mittteilung des Bm ===== kostenschätzung PV auf der deponie: * 1,1 mio klassich, * 2,7 mio aufgeständert für parkplätze drunter, **ohne** die kosten für die parkplätze ===== 10.6.2021 cuf-antrag P+R-plätze ===== s.a. ...\fraktion\p+r-bahnhof ==== P+R plätze am bahnhof ===== * westseite: 23 + 3 behindertenplätze + unmarkierter rangierbereich am bahnsteig, wo bis 8 autos stehen * westlich großwiesenweg: 16 * ostseite: 42 * summe: 81 allgemeine plätze * 7.6. 17:00: 38 von 81 belegt * 8.6. 10:30 * west 23 / 9 frei * westwest 16 / 8 frei * ost 42 / 17 frei * summe: 47 von 81 belegt * 24.1.2023 14:30 * west 23 / 0 frei * westwest 16 / 2 frei * ost 42 / 5 frei derzeit gibts also offensichtlich keinen erweiterungsbedarf. und wenn die zeiten wieder normaler sind, sollte eine aktualisierte bedarfsanalyse her. mit einer solchen ist aber die frage nach der sinnhaftigkeit eines parkplatzes dort nicht geklärt. da ein solcher P+R-platz offensichtlich eine servicefunktion für die umliegenden gemeinden hat, müsste eine bedarfsanalyse klären, woher die parker kommen, wohin sie mit dem zug fahren und wie lange. die stadt müsste die frage der bewirtschaftung klären. ==== zählungen ==== freie parkplätze ^ ^ ost (42) ^ west (23) ^ westwest (16) ^ | 23.1.2023 8:00 S | | 19| | | 23.1.2023 11:00 S | | 9| | | 24.1.2023 8:00 S | | 18| | | 24.1.2023 11:00 S| | 8| | | 24.1.2023 14:30 St | 5| 0| 2| | 25.1.2023 8:00 S | | 7| | | 25.1.2023 11:00 S | | 0| | | 25.1.2023 23:50 H | 33| 16| 10| | 26.1.2023 13:00 S| | 12| | | 26.1.2023 14:30 St| 8| 1| 2| | 26.1.2023 17:10 | 15| 2| | | 30.1.2023 8:30 | | 2| 10| | 30.1.2023 13:00 | | 2| 8| | 30.1.2023 14:50 | 1| | | | 30.1.2023 16:10 | 12| 2| 9| | 31.1.2023 16:15 | 12| 3| 5| | 1.2.2023 10:00 | 0| 0| 1| | 2.2.2023 14:45 | 7| 0| 0| | .2.2023 : | | | |