pv-anlage auf der deponie

vorgeschichte

svv 28.1.2010 - top 2 - anträge zum haushalt

UWD

Die Verwaltung wird beauftragt innerhalb von 3 Wochen zu prüfen, auf welchem Grundstück im Gewerbegebiet eine Photovoltaik-Anlage errichtet werden kann.

Begründung:
Wir haben im Gewerbegebiet eine Reihe von Grundstücken in verschiedenen Größen. Da wir diese Grundstück bereits seit Jahren nicht verkauft haben, sehen wir hier eine Möglichkeit wenigstens einen Teil der Fläche zum langfristigen Vorteil der Stadt Dieburg zu nutzen und somit auch Einnahmen zu erhalten. Welche Rechtsform und welches Grundstück gewählt wird, kann später entschieden werden. Wichtig ist es, den ersten Schritt zu wählen, um Einnahmequellen zu erschießen. Keine Einnahmen ohne Investition, keine Investition ohne durchdachte Planung. Eine Möglichkeit wäre auch, das Gelände der Wertstoffdeponie zu nutzen, wenn diese geschlossen wird. Ein gutes Beispiel ist hierfür die Stadt Weiterstadt.

Abstimmungsergebnis:

SVV 25.2.2016 top 18 - 2015/XVII-2466 - Erdaushub- und Bauschuttdeponie Dieburg - Machbarkeitsstudie P-R, Zugang und Anschluss an Bahnhof

die machbarkeitsstudie

  1. Errichtung eines P+R-Parkplatzes auf der vormaligen Deponie Dieburg. [geschätzte Kosten inkl. Planung und 20% Unvorhergesehenem ca. 540.000,- €*]
  2. Erstellung der Zuwegung nach Variante 3. Dies ist der Verlauf über die Lichtsignalanlage „Am Bauhof/Frankfurter Str./Lagerstr.“ in die Straße „Am Bauhof“ und dann über den Weg südlich des Verkehrsübungsplatz (siehe Anlage S.13-16). [geschätzte Kosten inkl. Planung und 20% Unvorhergesehenem 360.000,- €*]
  3. Anschluss/Anbindung an den Bahnhof nach Variante 5. Dies bedeutet die Erstellung einer Fußgängerbrücke mit Treppe auf Bahnsteig 4/5. Die Barrierefreiheit soll durch Ausweisung zusätzlicher barrierefreier Parkstände auf der Südseite des Bahnhofs sichergestellt werden (siehe Anlage S.29-30). [geschätzte Kosten inkl. Planung und 20% Unvorhergesehenem 500.000,- €*] *(siehe Anlage S.31)
  4. Die Maßnahme ist für das Bauprogramm der Deutschen Bahn für das Jahr 2020 zu melden und mit der Deutschen Bahn abzustimmen.
  5. Haushaltsmittel für die Planung, Ausführung und Betrieb sind entsprechend einzustellen.

Die Ausschussmitglieder erarbeiteten gemeinsam folgenden Beschlussvorschlag:

  1. Die Zuwegungsvariante 3 (über Verkehrsübungsplatz) wird ausgeschlossen. Die Zuwegung soll, sowohl über den Fuchsberg, als auch über Frankfurter Straße – Am Bauhof realisiert werden.
  2. Die Anschlusswege sollen Barrierefrei gestaltet werden.
  3. Kurze Fußwege.

Über den Beschluss des Magistrats und der Empfehlung des Ausschusses wird gemeinsam abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 29
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 0

zu der zeit war ich auf Madeira, womit ich nicht unbedingt sagen will, dass ich dagegen gestimmt hätte.

svv 23.8.2018 TOP 14 - 2018/XVIII-1300 - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem ehemaligen Bauschuttdeponiegelände

Der Magistrat wird beauftragt die Errichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit dem beabsichtigten P+R-Platz auf dem ehemaligen Bauschuttdeponiegelände am Großwiesenweg zu prüfen. Dabei sollen insbesondere die planungsrechtlichen und bautechnischen Voraussetzungen und die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen er- mittelt und mögliche Betreibermodelle dargestellt werden.

Begründung: Die im Eigentum der Stadt befindliche Fläche der ehemaligen Bauschuttdeponie eignet sich zur Errichtung einer PV-Anlage, da sie zum einen sowieso rekultiviert werden muss und für eine andere bauliche Nutzung nicht verfügbar ist und zum anderen mögliche Beeinträchtigun- gen der Nachbarschaft gering sind. Die Einnahmen aus der Stromeinspeisung liefern einen Deckungsbeitrag zu den Rekultivierungskosten. Unter der Voraussetzung, dass die installierte Leistung unterhalb 750 kWp bleibt, ist kein Freiflächenausschreibungsverfahren erforderlich.

Soweit möglich kann der voruntersuchte P+R-Platz (s. Machbarkeitsstu- die "2015_XVII- 2466_AnschIuss_Bahngleise_Ergebnisse_2015-1 0- 22.pdf ') integriert werden.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 29
Nein-Stimmen: 1

23.8.2018 Prüfantrag Fotovoltaik auf der Deponie - antragsrede

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erlaube mir, den Antragstext vorzulesen:

Der Magistrat wird beauftragt die Errichtung einer Photovoltaikanlage in Verbindung mit dem beabsichtigten P+R-Platz auf dem ehemaligen Bauschuttdeponiegelände am Großwiesenweg zu prüfen. Dabei sollen insbesondere die planungsrechtlichen und bautechnischen Voraussetzungen und die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen ermittelt und mögliche Betreibermodelle dargestellt werden.

Begründung

Mit dem Beschluss der beschleunigten Energiewende nach Fukushima steht die Energieversorgung in Deutschland vor einem Wandel. Bis zum Jahr 2050 soll der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Energieversorgung mindestens 80 Prozent betragen. Dabei werden vor allem die Wind- und die Sonnenenergie eine entscheidende Rolle spielen. Die Hessische Landesregierung hat sich dazu verpfichtet, den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch (ohne Verkehr) bis zum Jahr 2020 auf 20 Prozent zu erhöhen. Konkret für die Solarenergie wurde ein Anteil von 3.000 MWh/a ausgewiesen. Die Fotovoltaik wird dabei eine entscheidende Rolle spielen. Um diese Leistung zu installieren, werden Flächen in einer Größenordnung von ca. 25 km² benötigt. Hierfür sind insbesondere Dachflächenanlagen sowie Anlagen über Parkplätzen oder anderen versiegelten Flächen geeignet.

Als Standorte für Fotovoltaik-Freiflächenanlagen sind laut EEG insbesondere „bauliche Anlagen“, „versiegelte Flächen“ und „Konversionsfächen aus wirtschaftlicher Nutzung“ geeignet. Darunter fallen u. a. stillgelegte Deponien, Altablagerungen, Aufschüttungen und Abraumhalden. Fotovoltaikanlagen auf diesen Flächen haben eine besondere Bedeutung, da hier eine klassische Flächendoppelnutzung erreicht wird. In Hessen gibt es Fotovoltaik-Freifächenanlagen auf Deponien in Flörsheim-Wicker, Taunusstein und Wiesbaden, weitere Fotovoltaik-Freiflächen anlagen sind geplant (Stand 2010).1)

Die im Eigentum der Stadt befindliche Fläche der ehemaligen Bauschuttdeponie eignet sich zur Errichtung einer PV-Anlage, da sie zum einen sowieso rekultiviert werden muss und für eine andere bauliche Nutzung nicht verfügbar ist und zum anderen mögliche Beeinträchtigungen der Nachbarschaft gering sind und die Zusatznutzung für P+R-Stellplätze prinzipiell möglich ist. Die Einnahmen aus der Stromeinspeisung können einen Deckungsbeitrag zu den Rekultivierungskosten leisten. Unter der Voraussetzung, dass die installierte Leistung unterhalb 750 kWp bleibt, ist kein Freiflächenausschreibungsverfahren erforderlich.

Ich bitte Sie, dem Prüfantrag zuzustimmen.

danach

und weiter

13.1.2021 ortstermin

teilnehmende: Andreas Achilles, Frank Haus, herr Georg Schumacher (vorstand energiegenossenschaft starkenburg), herr Daniel Lotz (vertrieb freifläche maxsolar aus traunstein (die fiege gebaut haben)), Christina Köpken-Watts (ebüt), Stephan Weber (ebüt)

18.1.2021 ortstermin

teilnehmende: Andreas Achilles, Frank Haus (nur zum schluss), Bernd Büttner (geschäftsführer Main-Spessart-Solar), Joachim Kraus (projektentwickler Main-Spessart-Solar), Hubert Amthor (Münster) Henning Eckel (ebüt), Stephan Weber (ebüt)

das letzte

10.6.2021 cuf-antrag P+R-plätze

s.a. …\fraktion\p+r-bahnhof

P+R plätze am bahnhof

derzeit gibts also offensichtlich keinen erweiterungsbedarf. und wenn die zeiten wieder normaler sind, sollte eine aktualisierte bedarfsanalyse her. mit einer solchen ist aber die frage nach der sinnhaftigkeit eines parkplatzes dort nicht geklärt. da ein solcher P+R-platz offensichtlich eine servicefunktion für die umliegenden gemeinden hat, müsste eine bedarfsanalyse klären, woher die parker kommen, wohin sie mit dem zug fahren und wie lange. die stadt müsste die frage der bewirtschaftung klären.

sommer 2023 anfragen und antworten

D:\Gruens\fraktion\SVV\themen\recycling-semd+P+R\2023\Anfrage P+R Deponie.pdf

1)
s.a. Arbeitshilfe des Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Fotovoltaik auf Deponien und Altablagerungen